Veranstaltung: | Bezirksmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND RUHR, 08.05.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Bericht aus dem Bezirksvorstand |
Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 01.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2021, 23:41 |
S06: Fristen für die Bezirksmitgliederversammlung
Antragstext
alt:
Die BMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Der Bezirksvorstand muss
unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen über den
Mailverteiler der GJ RUHR dazu einladen. Die Ladungsfrist kann in zubegründenden
Dringlichkeitsfällen auf eine Woche verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist vor
der BMV zu Beginn ihrer Sitzung festzustellen. Eine außerordentliche BMV ist auf
Beschluss des Bezirksvorstandes, Vorschlag dreier Basisgruppen oder 20
Einzelmitglieder innerhalb von drei Wochen einzuberufen. Ein einzelnes Mitglied
darf eine BMV einberufen, sofern den in 5.2.2 aufgeführten Pflichten des
Bezirksvorstandes nicht nachgekommen worden ist. Die Ladungsfrist beträgt
ebenfalls eine Woche, Anträge sind eine Woche vorher zu stellen.
neu:
Die BMV tritt mindestens zweimal jährlich persönlich oder digital zusammen. Der
Bezirksvorstand muss unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von
zwei Wochen über den Mailverteiler der GJ RUHR dazu einladen. Die Ladungsfrist
kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen auf eine Woche verkürzt werden. Die
Dringlichkeit ist vor der BMV zu Beginn ihrer Sitzung festzustellen. Eine
außerordentliche BMV ist auf Beschluss des Bezirksvorstandes, Vorschlag dreier
Basisgruppen oder 20 Einzelmitglieder innerhalb von drei Wochen einzuberufen.
Ein einzelnes Mitglied darf eine BMV einberufen, sofern den in 5.2.2
aufgeführten Pflichten des Bezirksvorstandes nicht nachgekommen worden ist. Die
Ladungsfrist beträgt ebenfalls eine Woche. Satzungsänderungsanträge sind mit
einer Frist von drei Wochen an den Beszirksvorstand zu richten. Die Frist für
alle weiteren Anträge beträgt eine Woche. Die Frist für Änderungsanträge an alle
Anträge beträgt 3 Tage.
Begründung
Die Bezirksmitgliederversammlung wurde bereits im Juli 2020 und im Januar 2021 digital durchgeführt. Die Satzungsänderung legitimiert dieses Vorgehen auch in Zukunft. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Fristen zur Antragsstellung eine gezieltere Vorbereitung der Bezirksmitgliederversammlungen und eine weitere Prfoessionalisierung des Verbandes.